Ein Hörgerät kann je nach Technikklasse von 0 Euro (Basisversorgung mit gesetzlicher Zuzahlung) bis zu über 2.000 Euro Eigenanteil pro Gerät kosten, wobei Premium-Modelle bis zu 2.900 Euro kosten können. Die Kosten hängen von der technischen Ausstattung ab, wobei die Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Grundversorgung übernimmt.
Basisklasse / Nulltarif:
Sie sind ab 0 Euro Eigenanteil erhältlich, zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10 Euro pro Gerät. Diese Geräte bieten eine zuverlässige Grundversorgung.
Komfortklasse:
Diese Modelle bieten zusätzliche Komfortfunktionen wie verbesserte Rauschunterdrückung und eignen sich gut für laute Umgebungen. Der Eigenanteil kann hier zwischen 200 und etwa 1.000 Euro liegen.
Premiumklasse:
Diese Geräte sind mit der neuesten Technik ausgestattet, bieten eine natürliche Klangwiedergabe und passen sich automatisch an verschiedene Hörsituationen an. Die Eigenleistung für Premiummodelle beginnt bei etwa 2.000 Euro pro Ohr.
Basisversorgung:
Der gesetzliche Festbetrag liegt aktuell bei etwa 700 Euro pro Gerät, plus der Zuzahlung von 10 Euro.
Modelle mit Komfortfunktionen:
Der Eigenanteil liegt bei ca. 200 bis 2900 Euro.
Premium-Hörgeräte:
Die Kosten können bei bis zu über 2.900 Euro Eigenanteil pro Gerät liegen.
Technische Ausstattung:
Je mehr technische Funktionen und Kanäle ein Hörsystem hat, desto höher sind die Kosten.
Bedürfnisse:
Die Auswahl des Modells sollte an die individuellen Bedürfnisse des Nutzers und die jeweiligen Hörsituationen angepasst werden.
Krankenkassenleistung:
Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Versorgung, wenn eine Hals-Nasen-Ohrenärztliche Verordnung (Muster 15) vorliegt.
© 2025 Hörgerätezentrum Fritsche – Ihr regionaler Partner für Hörsysteme, Gehörschutz, Tinnitus und Audiologie. www.hoergeraete-dresden.de